0800 8044100kontakt@zwmi.deMo - Fr: 9:00 - 16:00
Häufig gestellte Fragen
Gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten haben einen Rechtsanspruch, vor bestimmten planbaren Eingriffen eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einzuholen. Anfang 2019 ist das Verfahren gestartet.

Der Anspruch auf Zweitmeinung ist im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz vom Juli 2015 verankert § 27b SGB V.
Es handelt sich um ein freiwilliges Angebot, das Sie in Anspruch nehmen können, aber nicht müssen. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt ist jedoch gesetzlich verpflichtet, Sie auf die Möglichkeit einer Zweitmeinung hinzuweisen.
Zweitmeinung-Intensiv kann Sie dann am besten beraten, wenn unsere Gutachter medizinisch nachvollziehen können, warum Ihnen Behandlungsmaßnamen empfohlen werden bzw. vorgenommen werden. Dazu werden idealerweise alle bereits erhobenen Befunde, Untersuchungsergebnisse und Angaben zu eventuell schon erfolgten Behandlungen benötigt. Diese Befunde sind die Grundlage für die Empfehlung oder Vornahme der behandelnden Ärztin bzw. des behandelnden Arztes zur Maßnahme gewesen. Deshlab benötigen wir möglichst vollständig alle bisher erstellen Unterlagen.

Bitten Sie dafür Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren behandelnden Arzt, Ihnen die genannten Unterlagen auszuhändigen. Kosten entstehen Ihnen hierfür nicht. Sie können Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren behandelnden Arzt auch bitten, Befunde und Unterlagen direkt an Zweitmeinung-Intensiv zu übersenden.
Beauftragen Sie Zweitmeinung-Intensiv mir der Erstellung einer Zweitmeinung, willigen Sie ein, dass alle erforderlichen Daten aufgenommen werden, im EDV-System der Zweitmeinung-Intensiv eine elektronische Beratungsakte anlegt wird, auf die nur die mit der Erstellung der Zweitmeinung betrauten Mitarbeiter bei Zweitmeinung-Intensiv Zugriff haben. Durch die Speicherung ist es möglich, Sie individuell zu beraten und bei Folgegesprächen auf bereits Besprochenes zurückzugreifen. Die mit der Erstellung der Zweitmeinung betrauten Mitarbeiter der Zweitmeinung-Intensiv wurden wie alle Mitarbeiter der Zweitmeinung-Intensiv besonders auf den Datenschutz und die Wahrung des Sozialgeheimnisses verpflichtet. Zweitmeinung-Intensiv beachtete dazu sämtliche gesetzlichen Bestimmungen. Ihre Daten aus der Erstellung der Zweitmeinung unterliegen damit ebenso wie sensible medizinische Daten aus anderen Gesundheitsbereichen einer strengen Geheimhaltung und dürfen z. B. nicht ohne Ihr ausdrückliches Einverständnis an Dritte weitergegeben werden.
Unsere Experten sind keine Generalisten, sondern ausgesuchte Experten und Spezialisten mit umfassendem Fachwissen und langjähriger Erfahrung auf ihrem Fachgebiet. Wir erfüllen in den von uns angebotenen Fachgebieten die Voraussetzungen nach § 27b Abs.2 Satz 2 ff. Unsere Experten erstellen für den Versicherten ausschließlich eine Zweitmeinung, so entstehen erst gar keine Fehlanreize. Wir stellen sicher, dass unsere Experten nicht in beruflicher und finanzieller Beziehung zu der aktuellen Behandlung stehen. Darüber hinaus garantieren unsere Experten keine finanziellen Verbindungen zu unterhalten, die einer unabhängigen und freien Erstellung einer Zweitmeinung entgegenstehen.

Unsere Experten beschäftigen sich intensiv mit den zu begutachtenden Fällen und die Erstellung einer Zweitmeinung geschieht zugesichert innerhalb des festgelegten Zeitrahmens. Bedingungslose Neutralität wird in jedem Einzelschritt gewährleistet. Gerade die Unabhängigkeit und Neutralität unserer Experten ist der große Vorteil unseres Angebots an Sie.
Entscheiden Sie sich nach einem Erstgespräch mit einem unserer Betreuer für die Erstellung einer Zweitmeinung, fallen Kosten an.

Einige gesetzliche und private Krankenversicherungen übernehmen diese Kosten bereits. Sprechen Sie uns an und wir prüfen, ob Ihre Krankenkasse bereits zu unseren Partnern gehört und die Kosten für Ihre Zweitmeinung übernimmt.

Auch wenn Ihre Krankenkasse die Kosten für unser Zweitmeinung noch nicht übernehmen sollte, werden wir versuchen Ihnen bei der Einholung einer Kostenübernahme zu helfen. Der Gesetzgeber hat die Krankenkassen dazu angehalten die Kosten zu übernehmen. Wir helfen Ihnen dabei Ihr Recht auf eine Zweitmeinung durchzusetzen

Wenn Sie die Kosten für die Zweitmeinung selbst tragen möchten, weil Sie sich in einer sehr leidvollen Situation befinden, informieren wir Sie gerne detailiert über die anfallenden Kosten. Rufen Sie uns an, wie erklären Ihnen genau welche Kosten anfallen.

Sie haben noch spezielle Fragen?

Zögern Sie nicht, wir antworten gern!

captcha

* Diese Eingaben werden benötigt.

Einen Moment...

Rufen Sie uns jetzt an und beauftragen Sie Ihre persönliche ärztliche Zweitmeinung

Mo-Fr von 9-16 Uhr, *kostenlos aus dem deutschen Festnetz und Mobilfunknetz

oder schreiben Sie uns